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Aktuelles aus der Immobilienwelt
News, die Mehrwert schaffen
In unserer News-Rubrik informieren wir Sie regelmäßig über aktuelle Entwicklungen in der Immobilienbranche, Markttrends, rechtliche Neuerungen sowie Wissenswertes rund um Kauf, Verkauf und Bewertung von Immobilien. So bleiben Sie stets gut informiert und auf dem neuesten Stand.
News
Neustes von Swiss Dream Homes
News - Project announcement
Projektankündigung: Exklusives Neubauprojekt in Bülach – Wohnen an bester Lage
Es ist soweit – Swiss Dream Homes freut sich, das erste eigene Neubauprojekt ankündigen zu dürfen!
Im beliebten Chröpfli-Quartier in Bülach entsteht in den kommenden Monaten eine moderne Wohnüberbauung mit nur acht exklusiven Eigentumswohnungen. Das Projekt vereint zeitgemässe Architektur, hochwertige Bauqualität und eine ruhige, sonnige Wohnlage mit hervorragender Anbindung an das Stadtzentrum, Einkaufsmöglichkeiten und den öffentlichen Verkehr.
Geplant sind attraktive 2.5-, 3.5- und 4.5-Zimmer-Wohnungen, die durch durchdachte Grundrisse, lichtdurchflutete Wohnräume und einen hohen Ausbaustandard überzeugen. Ob als erstes Eigenheim, für Paare, Familien oder als zukunftssichere Investition – dieses Projekt bietet Wohnqualität auf höchstem Niveau.
Der offizielle Vermarktungsstart erfolgt in Kürze. Bereits heute nehmen wir unverbindliche Interessentenanfragen entgegen.
Möchten Sie zu den Ersten gehören, die alle Informationen, Grundrisse und Verkaufsunterlagen erhalten? Dann senden Sie uns Ihre Anfrage ganz einfach über das Kontaktformular auf unserer Website. Gerne informieren wir Sie, sobald der Verkaufsstart erfolgt.
Swiss Dream Homes – Wir schaffen Wohnträume. Bald auch in Bülach.
News - Project announcement
SNB bestätigt Leitzins – keine Veränderung beim Zinsniveau
Die Schweizerische Nationalbank (SNB) hat in ihrer geldpolitischen Sitzung am 11. Dezember 2025 entschieden, den Leitzins unverändert bei 0 % zu belassen. Dieser Schritt war von Marktteilnehmern weitgehend erwartet worden und stellt die zweite aufeinanderfolgende Sitzung dar, bei der keine Änderung des Zinssatzes vorgenommen wurde.
Die SNB begründet ihre Entscheidung mit anhaltend niedriger Inflation und einem wirtschaftlichen Umfeld, das keine unmittelbare Anpassung der Geldpolitik erfordert. Die Inflationsrate in der Schweiz lag zuletzt bei rund 0 %, am unteren Ende der Zielspanne von 0–2 %. Die Zentralbank betonte zudem, dass sie weiterhin bereit sei, bei Bedarf interventionen am Devisenmarkt vorzunehmen, um Preisstabilität zu gewährleisten.
Die Entscheidung wirkt sich unmittelbar auf die Finanzmärkte aus: Der Schweizer Franken hat im Anschluss an die SNB-Mitteilung an Stärke gewonnen und belastet den Wechselkurs gegenüber Euro und US-Dollar.
Damit setzt die SNB ihre Politik der Nullzinspolitik fort, um das Wirtschaftswachstum und die Preisstabilität im sich weiter herausfordernden globalen Umfeld zu unterstützen.
News - Project announcement
Abschaffung des Eigenmietwerts – Was bedeutet das für Eigentümer und Kaufinteressenten?
Die Schweiz erlebt einen der grössten steuerlichen Systemwechsel im Immobilienbereich der letzten Jahrzehnte. Mit der Abschaffung des Eigenmietwerts verändert sich die Besteuerung von selbstgenutztem Wohneigentum grundlegend. Doch wer profitiert von der Reform – und worauf sollten Eigentümer bereits heute achten?
Was ist der Eigenmietwert?
Bisher mussten Eigentümer einer selbstbewohnten Immobilie den sogenannten Eigenmietwert als fiktives Einkommen versteuern. Die Idee dahinter: Wer im eigenen Haus oder in der eigenen Wohnung wohnt, spart Mietkosten und erzielt dadurch einen geldwerten Vorteil.
Dieses System war seit Jahren umstritten und wird nun abgeschafft.
Was ändert sich?
Mit dem neuen System entfällt die Besteuerung des Eigenmietwerts für selbstgenutztes Wohneigentum. Gleichzeitig werden jedoch verschiedene Steuerabzüge stark eingeschränkt oder vollständig aufgehoben.
Unter anderem entfallen künftig:
Steuerabzüge für den Unterhalt selbstbewohnter Immobilien
Der bisherige Schuldzinsenabzug für selbstgenutztes Wohneigentum (mit wenigen Ausnahmen für Ersterwerbende)
Verschiedene weitere steuerliche Abzugsmöglichkeiten auf Bundesebene
Die Reform tritt nach der Übergangsfrist per 1. Januar 2029 in Kraft. Bis dahin gelten die heutigen Bestimmungen weiterhin.
Wer profitiert?
Von der Reform profitieren insbesondere:
Eigentümer mit einer weitgehend oder vollständig amortisierten Hypothek
Pensionierte, die bisher einen hohen Eigenmietwert versteuern mussten
Personen mit geringem Schuldzinsaufwand
Diese Eigentümer bezahlen künftig oftmals deutlich weniger Einkommenssteuern.
Wer sollte genauer rechnen?
Nicht für alle fällt die Bilanz positiv aus.
Besonders betroffen sein können:
Käufer mit hoher Hypothekarbelastung
Eigentümer grösserer Sanierungsobjekte
Immobilienbesitzer mit geplanten umfangreichen Renovationen
Da künftig viele Unterhaltskosten steuerlich nicht mehr abzugsfähig sind, kann es sinnvoll sein, geplante werterhaltende Renovationen noch vor Inkrafttreten der Reform sorgfältig zu planen.
Welche Auswirkungen hat dies auf den Immobilienmarkt?
Die Abschaffung des Eigenmietwerts dürfte Wohneigentum für viele Menschen attraktiver machen. Gleichzeitig könnten sich Finanzierungsstrategien verändern, da hohe Hypotheken steuerlich künftig weniger Vorteile bieten.
Ob sich daraus steigende Immobilienpreise ergeben, bleibt abzuwarten. Sicher ist jedoch: Die individuelle Finanzierungs- und Steuerplanung gewinnt weiter an Bedeutung.
Unsere Empfehlung
Jede Immobilie und jede persönliche Situation ist unterschiedlich. Deshalb lohnt es sich bereits heute, die Auswirkungen der neuen Regelungen auf die eigene Liegenschaft zu prüfen.
Wer einen Immobilienkauf plant oder bereits Eigentümer ist, sollte sich frühzeitig beraten lassen und Finanzierung, Amortisation sowie allfällige Renovationen strategisch auf die kommenden Änderungen abstimmen.
Swiss Dream Homes begleitet Sie kompetent
Ob Kauf, Verkauf oder Bewertung Ihrer Immobilie – wir unterstützen Sie mit persönlicher Beratung und langjähriger Erfahrung im Schweizer Immobilienmarkt.
Kontaktieren Sie uns unverbindlich. Gemeinsam finden wir die optimale Lösung für Ihre Immobilie.
News - Project announcement
Wenn Regulierung auf Realität trifft – Was die neue Lex Koller für den Schweizer Immobilienmarkt bedeutet
Mit der geplanten Verschärfung der Lex Koller möchte der Bundesrat den Erwerb von Schweizer Immobilien durch Personen im Ausland weiter einschränken. Ziel ist es, den angespannten Wohnungsmarkt zu entlasten. Doch erreicht mehr Regulierung tatsächlich dieses Ziel – oder entstehen neue Herausforderungen für Eigentümer, Investoren und den Immobilienstandort Schweiz?
Worum geht es?
Die Lex Koller regelt seit Jahrzehnten, unter welchen Voraussetzungen Personen im Ausland Immobilien in der Schweiz erwerben dürfen.
Im April 2026 hat der Bundesrat eine Vernehmlassung für eine umfassende Verschärfung des Gesetzes eröffnet. Vorgesehen sind unter anderem strengere Regeln für den Erwerb von Wohn- und Ferienimmobilien sowie zusätzliche Einschränkungen bei Investitionen in Immobiliengesellschaften und Immobilienfonds. Die Vernehmlassung läuft bis Mitte Juli 2026.
Die wichtigsten geplanten Änderungen
Der Bundesrat schlägt unter anderem folgende Anpassungen vor:
Drittstaatsangehörige mit Wohnsitz in der Schweiz sollen künftig für den Erwerb ihres Hauptwohnsitzes eine Bewilligung benötigen.
Der Erwerb von Ferienwohnungen durch Personen im Ausland soll weiter eingeschränkt werden.
Ausländische Investoren sollen Geschäftsimmobilien grundsätzlich nur noch für die eigene betriebliche Nutzung erwerben können – reine Kapitalanlagen wären künftig nicht mehr zulässig.
Auch Investitionen in börsenkotierte Immobiliengesellschaften und bestimmte Immobilienfonds sollen für Personen im Ausland stärker beschränkt werden.
Wenn gute Absichten auf die Marktrealität treffen
Der Wunsch, den Schweizer Wohnungsmarkt zu schützen, ist nachvollziehbar. Wohnraum ist vielerorts knapp, die Nachfrage hoch und die Preise steigen seit Jahren.
Dennoch stellt sich die Frage, ob die vorgeschlagenen Massnahmen tatsächlich dort ansetzen, wo die Ursachen liegen.
Der Anteil der Wohnimmobilien, die von Personen im Ausland erworben werden, ist bereits heute durch die bestehende Lex Koller stark begrenzt. Viele Marktbeobachter sehen deshalb die Hauptursachen der Wohnraumknappheit eher im begrenzten Bauland, langwierigen Bewilligungsverfahren, steigenden Baukosten und dem anhaltenden Bevölkerungswachstum als im ausländischen Immobilienerwerb.
Welche Auswirkungen sind denkbar?
Sollte die Revision umgesetzt werden, könnte dies verschiedene Folgen haben:
längere und komplexere Bewilligungsverfahren
weniger internationale Investitionen in den Schweizer Immobilienmarkt
tiefere Liquidität bei bestimmten Immobilienanlagen
höhere administrative Anforderungen für Verkäufer, Käufer und Finanzinstitute
Ob diese Massnahmen tatsächlich zu mehr verfügbarem Wohnraum führen, bleibt offen. Kritiker befürchten, dass die Regulierung zwar zusätzliche Bürokratie schafft, den Wohnungsmarkt jedoch nur begrenzt entlastet.
Unsere Einschätzung
Ein funktionierender Immobilienmarkt braucht klare Regeln – aber auch Planungssicherheit und Investitionsbereitschaft.
Die geplante Revision der Lex Koller zeigt einmal mehr, wie anspruchsvoll die Balance zwischen Regulierung und Marktrealität ist. Entscheidend wird sein, ob die neuen Vorschriften tatsächlich zu mehr Wohnraum beitragen oder vor allem den administrativen Aufwand erhöhen.
Für Eigentümer und Kaufinteressenten besteht derzeit kein unmittelbarer Handlungsbedarf, da es sich um einen Revisionsentwurf im Vernehmlassungsverfahren handelt. Dennoch lohnt es sich, die politische Entwicklung aufmerksam zu verfolgen – insbesondere bei geplanten Transaktionen mit internationalem Bezug.
Swiss Dream Homes beobachtet die Entwicklungen für Sie
Der Immobilienmarkt entwickelt sich laufend weiter – ebenso die gesetzlichen Rahmenbedingungen. Wir verfolgen diese Veränderungen genau und beraten unsere Kundinnen und Kunden kompetent, transparent und mit Blick auf die langfristigen Auswirkungen.
Haben Sie Fragen zu einem Immobilienkauf, Verkauf oder einer Marktbewertung? Wir stehen Ihnen gerne persönlich zur Verfügung.
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